Der Bewohnerbeirat

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Der Bewohnerbeirat – früher Heimbeirat – ist ein zentrales Element für die Umsetzung des Wohn- und Teilhabegesetzes. Er ist für zwei Jahre gewählt und ist die Interessenvertretung der Heimbewohner. Er ist ein Gremium, dass das Leben und die Aktivitäten in unserer Einrichtung aktiv mitgestaltet. Der Bewohnerbeirat hat ein Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrecht und tagt in regelmäßigen Abständen und bespricht alle Anliegen der Bewohnerinnen und Bewohner mit der Einrichtungsleitung.

Falls Sie Anregungen oder Vorschläge haben, so sprechen Sie die Mitglieder des Bewohnerbeirates einfach an. Sie werden immer ein offenes Ohr finden.

Der Bewohnerbeirat setzt sich aktuell aus folgenden Personen zusammen (in Klammern die Zuständigkeit für die Wohnbereiche): Vera Huwer (Vorsitzende, Ansprechpartnerin WB 2), Maria Rita Schranz (stellv. Vorsitzende, Ansprechpartnerin WB 3a/4/6), Britta Pitz (WB 1), Margarete Hülsmann (Ansprechpartnerin WB 3b/c), Brigitte Krein (Ansprechpartnerin WB 5), Frieda Buse